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Pascal Vogelgsang

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Datenschutzerklärung für die Nutzung von Facebook-Plugins (Like-Button)

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Datenschutzerklärung für die Nutzung von Google Analytics

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Datenschutzerklärung für die Nutzung von Google Adsense

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Datenschutzerklärung für die Nutzung von Google +1

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Verwendung der erfassten Informationen:
Neben den oben erläuterten Verwendungszwecken werden die von Ihnen bereitgestellten Informationen gemäß den geltenden Google-Datenschutzbestimmungen genutzt. Google veröffentlicht möglicherweise zusammengefasste Statistiken über die +1-Aktivitäten der Nutzer bzw. gibt diese an Nutzer und Partner weiter, wie etwa Publisher, Inserenten oder verbundene Websites.

AGB

§ 1 Vergütung

 

Der Veranstalter vergütet die vom Unterhalter erbrachte Leistung mit einer Gage

Sofern nicht anders vereinbart, wird die vereinbarte Gage in bar direkt nach der Veranstaltung fällig.

 

§ 2 Gestaltung

 

Der DJ ist in der Gestaltung seines Musikprogramms frei und lässt seine Erfahrungen bezüglich der Musikauswahl entsprechend einfließen. Über unsere Musikwunschkarten dürfen sich der Veranstalter und seine Gäste Musik beim DJ wünschen.

 

§ 3 Catering

 

Der DJ erhält während der Veranstaltung ausreichend alkoholfreie Getränke vom Veranstalter kostenlos zur Verfügung gestellt.

 

 

§ 4 Haftung bei Schäden, Sicherheit

 

Bei Schäden an der Technik, die durch den Veranstalter oder einen Dritten entstehen, haftet die Haftpflichtversicherung

 

 

Der Unterhalter behält sich das Recht vor, die Veranstaltung vorzeitig zu beenden, falls

eine nicht hinzunehmende Beeinträchtigung der Sicherheit für Besucher, sich selbst oder

der technischen Anlage vorliegt. Die Zahlung der in § 3 festgelegten Gage bleibt hiervon unberührt.

 

 

§ 5 Kündigung, Vertragsstrafe

 

Der Vertrag kann von beiden Parteien bis 30 Tage vor der vereinbarten Veranstaltung

ohne Vertragsstrafe gekündigt werden. Bei Sonderveranstaltungen (Silvester,

Veranstaltungen vor gesetzlichen Feiertagen im jeweiligen Bundesland) verlängert sich

diese Frist um 60 Tage.

 

Der Vertrag kann von beiden Parteien aus wichtigem Grund innerhalb der o.g. Fristen ohne Vertragsstrafe gekündigt werden.

 

Wichtige Gründe für den Veranstalter sind ausschließlich:

 

1. baupolizeiliche Sperrung des geplanten Veranstaltungsortes

 

2. Unmöglichkeit der Durchführung der Veranstaltung durch.

a) Brand

b) Diebstahl

c) Elementarschäden

d) Krankheit

 

Der Veranstalter kann einen anderen Veranstaltungsort innerhalb von 20 km des vorher

geplanten Veranstaltungsortes in vergleichbarer Ausstattung benennen.

 

Wichtige Gründe für den Unterhalter sind ausschließlich:

a) Krankheit

b) Ausfall und unmögliche Ersatzbeschaffung von notwendiger Technik

 

Der Unterhalter kann einen anderen Unterhalter/in zu Durchführung der Veranstaltung benennen.

 

Kündigt ein Vertragspartner den Vertrag ohne wichtigen Grund innerhalb der o.g. Fristen,

so wird eine Vertragsstrafe in Höhe der unter § 1 vereinbarten Gage fällig.

 

Die Kündigung des Vertrages bedarf außerhalb der o.g. Fristen keiner Schriftform. Eine

fernmündliche Benachrichtigung ist ausreichend.

 

Die Kündigung des Vertrages innerhalb der o.g. Fristen bedarf unter Angabe der Gründe

der Schriftform.

 

 

Kommt der Veranstalter seinen Pflichten aus § 5 nicht nach, so schuldet er dem

Unterhalter unabhängig vom Verlauf der Veranstaltung die in § 1 vereinbarte Gage

in voller Höhe.

 

§ 6 Salvatorische Klausel

 

Ist eine Klausel in diesem Vertrag rechtsunwirksam, so bleiben alle anderen Klauseln davon unberührt.

 

 

§ 7 Nebenabreden, Gerichtsstand

 

Dieser Vertrag besteht aus drei Seiten. Die Nebenabreden bedürfen der Schriftform. Der Gerichtsstand ist Tübingen

 

Nebenabreden:

Falls die Vereinbarte Technik nicht zur Verfügung steht, stellt der Unterhalter eine vergleichbare Technik ohne einen Mehrpreis zu berechnen.

 

 

Ihr The-Event-Dj Team

 

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